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AfD-Mann Richard Mol vor Gericht: Jenseits der Meinungsfreiheit

Richard Mol und  standen sich am Montag im Amtsgericht gegenüber.

Wer anderen bei Facebook “bewusste Lügen” unterstellt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese Erfahrung macht AfD-Ratsgruppenmitglied Richard Mol derzeit: Er hatte im Social Web einen solchen schweren Vorwurf gegen , den Gründer dieses Blogs, erhoben. Deswegen trafen sich die Kontrahenten jetzt vor Gericht – Wiederauflage nicht ausgeschlossen.

“Die unwahre Tatsachenbehauptung, ich würde ‘bewusste Lügen’ auf dem Blog verbreiten, ist gerade für einen Journalisten in keinster Weise hinnehmbar”, machte Nils seinen Standpunkt im Vorfeld und vor Gericht deutlich. Richard Mol hatte den Anlass für das Verfahren mit einem Post vor einem Jahr geliefert. Die daraufhin erfolgte Aufforderung auf Unterlassung ignorierte er schlicht.

Doch zunächst ging es bei dem Gütetermin am Montag nicht um eine Entscheidung in der Sache, sondern um eine kleine, aber ausschlaggebende juristische Detailfrage. Hier prüfte das Gericht die Zulässigkeit der Unterlassungsklage gegen Richard Mol, nicht deren “Begründetheit”, betonte Richterin Saglam in ihrer ausführlichen Darlegung. Sie vertritt die Ansicht, dass der Klage ein sogenanntes Schlichtungsverfahren hätte vorgeschaltet werden müssen. Hier sollen sich die zerstrittenen Parteien gütlich einigen, bevor die Gerichte sich mit der Angelegenheit befassen müsssen.

Ansage von der Richterin

Der Haken: In einem solchen Verfahren sollen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen behandelt werden. Wobei sich die Frage stellt, ob es sich bei dem öffentlich ausgetragenen Disput um eine private Angelegenheit zwischem dem Journalisten und dem Lokalpolitiker handelt. Nils und seine Anwältin sind hingegen der Auffassung, dass es sich bei dem Posting um eine Äußerung handelt, die nach dem Presse- und Rundfunkrecht zu behandeln ist. In diesem Fall wäre kein Schlichtungsverfahren notwendig. Ironischerweise störte Richard Mol den Vortrag der Richterin mehrfach mit seinem vibrierenden Smartphone, bis ihn schließlich sein eigener Rechtsbeistand Karoline Seibt – auch bekannt als Gastautorin von Qualitätsmedien wie “Epoch Times” und “Philosophia Perennis” – zurechtwies.

Richterin Saglam machte deutlich, dass die Klage vor diesem Hintergrund aller Wahrscheinlichkeit nach abgewiesen wird und regte eine gütliche Einigung an. “Wenn Herr Mol den entsprechenden Eintrag löschen und sich öffentlich bei mir entschuldigen würde, wäre die Angelegenheit für mich erledigt”, lautete das Angebot von Nils, das die Richterin unterstützte.

AfD-Ratsgruppenmitglied Richard Mol. (Foto: Archiv)
AfD-Ratsgruppenmitglied Richard Mol. (Foto: Archiv)

Bei dem Vorwurf der “bewussten Lüge” müsse man sich fragen, ob dies noch von der Meinungsfreiheit umfasst oder ob es schon eine Tatsachenäußerung sei, die auch überprüft werden müsse. In der Klageerwiderung des AfD-Ratsgruppenmitgliedes sei nicht davon die Rede, dass er dies könne. “Sie sagen nur, dass viel dafür spricht, belegen können Sie nicht, dass der Kläger Dinge schreibt, in dem Wissen, dass sie nicht so sind”, so Richterin Saglam.

“Die gesamte Thematik”, unterbrach Seibt, “ist hochpolitisch und wenn wir uns darauf einlassen, möchte ich auch eine entsprechende Erklärung von Herrn Dietrich haben, dass derartige Berichterstattungen nicht mehr erfolgen.” Richterin Saglam wies diesen Vorschlag als “nicht umsetzbar” zurück: Der Journalist müsste seine gesamte Tätigkeit einstellen. Eine praktikable Lösung sei in ihren Augen nur denkbar, wenn Richard Mol den Vorwurf der “bewussten Lügen” als Tatsachenbehauptung eingestehen und dies künftig unterlassen würde. Eine andere Einigung sehe sie nicht.

Wiedersehen mit Richard Mol?

“Den Vorschlag der Klägerseite finde ich vernünftig”, sagte sie und weiter, “eine neutrale Berichterstattung schuldet Herr Dietrich in dem Sinne nicht. Sie Herr Mol dagegen schulden es, nicht die Unwahrheit zu sagen.” Richard Mol verteidigte seinen Post. Er sei “nicht aus dem Nichts entstanden”, sondern beziehe sich auf die Berichterstattung Dietrichs über den Bundestagswahlkampf der AfD. “Da hat er Aussagen getätigt, die jenseits von Gut und Böse waren”, so der sichtlich pikierte Mol.

Mit einem Machtwort der Richterin war die Verhandlung schließlich beendet: “Wir kommen so nicht weiter, an der Stelle unterbreche ich und halte fest, dass eine gütliche Einigung scheitert.” Das Urteil wird in den kommenden Tagen gefällt und postalisch zugestellt. Nils bleibt in dem wahrscheinlichen Fall einer Abweisung der Klage die Berufung vor dem Landgericht: “Das letzte Wort ist in der Sache noch nicht gesprochen!”


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