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In eigener Sache: Die Wiedertäufer klagen gegen AfD-Ratsgruppenmitglied Richard Mol

AfD-Ratsgruppenmitglied Richard Frederek Mol. (Foto: Archiv)

Juristischer Ärger für Richard Mol: Wir haben gegen das Mitglied der AfD-Ratsgruppe im Stadtrat eine Unterlassungsklage angestrengt. Mol hatte auf Facebook fälschlicherweise behauptet, der Autor dieses Artikels würde auf diesem Blog “bewusste Lügen” verbreiten.

Die betreffende Äußerung hatte Mol bereits im April des vergangenen Jahres auf seiner getätigt. Hier ätzt der Volkswirt regelmäßig gegen politische Gegner, Geflüchtete, den links-grün versifften Mainstream und die nicht genehmen Teile der Presse.

Dass ihm in diesem Zusammenhang auch die Wiedertäufer unangenehm auffallen mussten, war naheliegend. Jetzt muss man dieses Blog nicht mögen, denn wir machen das hier nicht für einen Beliebtheitspreis!. Darf man auch öffentlich kundtun. Das wäre dann beispielsweise eine Meinungsäußerung wie diese hier von Mol: “Mehr an Niedertracht und Verletzung presserechtlicher Maßstäbe geht nicht mehr.”

Die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut in unserer Verfassung, sie zählt ebenso wie das Recht auf Asyl zu den Grundrechten. Wir dürfen mit Fug und Recht annehmen, dass sich in diesem Fundament des Grundgesetzes ein gesellschaftlicher Konsens darüber manifestiert, wie wir zusammenleben wollen.

Deswegen ertragen wir auch die mitunter nur schwer zu ertragenden Äußerungen, die Herr Mol und sein Ratsgruppenführer Martin Schiller in unserem geliebten Stadtparlament und sonstwo von sich geben.

Meinungsfreiheit auch für Richard Mol

Die Meinungsfreiheit hat aber auch ihre Grenzen. Das ist beispielsweise bei unwahren oder ehrverletzenden Tatsachenbehauptungen der Fall. Deswegen gehen wir vor Gericht. In dieser Zeit, in denen die Trumps und Mols dieser Welt an den Grundfesten des Humanismus rütteln und die Lüge zum Egel wird, der die Wahrheit aufzusaugen droht, ist der Widerstand erste Bürgerpflicht.

Aus diesem Grund haben wir mit Hilfe unseres Rechtsbeistandes erfolglos versucht, eine Unterlassungserklärung von Herrn Mol zu erwirken. Im Anschluss strengten wir eine Klage auf Unterlassung gegen ihn an. Diesen Umstand haben wir aus Respekt vor dem Gericht bis zum heutigen Tage nicht öffentlich gemacht.

Im Laufe des weiteren Verfahrens versuchte Mol unter anderem zu belegen, dass seine falsche Tatsachenbehauptung wahr wäre – und gab dabei Einblick in seine ihm eigene Gedankenwelt. Ein Beispiel: So (v)erklärte er den Umstand, dass in der Berichterstattung zu den Protesten gegen die AfD-Veranstaltung in der Stadtbücherei (unter Verweis auf die Angaben des Veranstalters!) von 1.000 Teilnehmern die Rede war, zur “bewussten Lüge”.


Willst Du Dich solidarisch zeigen und an den Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von ca. 2.500 Euro beteiligen?




Du kannst hier über PayPal spenden. Wer Banküberweisung bevorzugt, bitte eine Mail an redaktionEDwiedertaeufer.ms schicken. Vielen Dank!


Mol schreibt: Die Polizei hätte zu Beginn der Veranstaltung eine Pressemitteilung herausgegeben, in der von 500 Teilnehmern die Rede gewesen wäre – und verweist auf einen Bericht in den WN, in der ohne Angabe von Quellen von dieser Zahl die Rede war. Eine entsprechende Mitteilung der Polizei hat es nicht gegeben.

Die Berichterstattung über Robert M., Mitglied der Identitären Bewegung und zeitweise Fux bei der Burschenschaft Franconia, echauffierte Richard Mol ebenfalls. M. habe sich angesichts der schlechten Presse bei ihm gemeldet, um sich auszuweinen. Um es deutlich zu machen: Das AfD-Ratsgruppenmitglied gesteht in einem schriftlichen Dokument den Kontakt zu einem Mitglied einer vom Verfassungsschutz beobachteten, rechtsextremistischen Organisation ein.

So eindeutig die ganze Angelegenheit auch erscheinen mag, für das gerichtliche Verfahren gegen Richard Mol zeichnet sich nicht das gewünschte Ende ab. Nach zwei Richterwechseln hat das Gericht nun deutlich gemacht, dass es gedenkt, die Klage abzuweisen. Sinngemäße Begründung: Was er auf seiner Facebook-Seite von sich gibt, bekommen eh nur seine Jünger mit. Und man müsse ja eines von 32 Millionen Facebook-Mitgliedern in Deutschland sein, um Mols Äußerungen überhaupt sehen zu können.

Kein Happy End in Sicht

Das ist, offen gesagt, schwer verdaulich – aber dennoch zu akzeptieren, sollte es so kommen. Dem Rat des Gerichts, die Klage wegen der geringen Erfolgsaussichten zurückzuziehen, können wir aus naheliegenden Gründen nicht nachkommen. Wer sich an den sich abzeichnenden Kosten in Höhe von rund 2.500 Euro beteiligen möchte, darf sich unserer Dankbarkeit sicher sein.

Der Gerichtstermin findet übrigens am 08. April am 09.30 Uhr (Anm. vom 18.02.: Der Termin wurde auf das genannte Datum verschoben, der Text wurde angepasst) im Amtsgericht statt. Er ist öffentlich.


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Ein Kommentar

  1. Sie sollten den Fall mal Prof. Hoeren an der WWU schicken mit der Bitte, mal draufzusehen. Er ist Medienrechtler. Vielleicht geht ja noch etwas

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