Münster

Klostergärten nach sechs Jahren ausverkauft, doch Bauherren schweigen

Es ist eines der umstrittensten Bauprojekte der vergangenen Jahre: die Luxus-Wohnanlage Klostergärten am Bohlweg. Mehr als sechs Jahre nach der Fertigstellung des Baus sind nun auch die letzten Wohnungen vermarktet. Trotzdem bleiben einige finanzielle Ungereimtheiten – die einstigen Bauherren Frankonia Eurobau und die Provinzial Versicherungen ziehen es vor zu schweigen.

„Die Wohnungen sind vollständig verkauft. Wir erteilen keine weiteren Auskünfte.“ Die Sprecherin der Frankonia Eurobau gibt sich wortkarg am Telefon, als die Wiedertäufer zum Status der Vermarktung der Klostergärten nachfragen. Der Projektentwickler aus dem niederrheinischen Nettetal möchte die Causa Klostergärten nicht ohne Grund abhaken – es lief schließlich nicht alles so rund, wie es die Hochglanzprospekte einst suggerieren sollten.

Auch die Westfälischen Provinzial Versicherung AG will das immer noch heiße Eisen lieber nicht anfassen. „Die letzte Wohnung ist Ende 2016 verkauft worden“, bestätigte ein Sprecher auf Anfrage. Das Unternehmen ist direkt und über eine Tochtergesellschaft zu 50 Prozent an der Frankonia Eurobau Investment Münster GmbH beteiligt. Deren Geschäftszweck ist laut Jahresabschluss 2015 „Bebauung, Vermietung und Vermarktung“ der Klostergärten. Anderer Anteilseigner zum Bilanzstichtag 30.09.2015 ist die Frankonia Eurobau.

Betongold wie Blei in den Regalen
Weitere Informationen? Auch bei der Provinzial: Fehlanzeige. Es erscheint mehr als nachvollziehbar, dass die Beteiligten an dem Bauprojekt einen Schlussstrich ziehen möchten. Als die Klostergärten vor ziemlich genau sieben Jahren am Bohlweg ihre Pforten öffnen, präsentieren die Bauherren eine Luxus-Wohnanlage, die in Münster ihresgleichen sucht. Zwischen 55 und 60 Mio. Euro hat das Joint Venture angeblich in die Anlage investiert, 64 hochpreisige Miet- und 28 Eigentumswohnungen suchen nun zahlungskräftige Bewohner, die Extra-Services wie Concierge und Spa zu schätzen wissen.

Einzig die Vermarktung läuft nicht nach Plan. Noch 2010 ist in den „WN“ von einem „hervorragenden“ Anlauf zu lesen, ein Jahr später nimmt ein namentich nicht genannter Branchenkenner in der seinerzeit noch tatsächlich existierenden „Münsterschen Zeitung“ das unschöne Wort vom „Immobilien-Flop“ in den Mund. Die astronomisch hohen Kaufpreise von im Schnitt 5.000 Euro pro Quadratmeter und eine Aufmachung, die sich nicht so wirklich mit westfälischem Understatement vertragen will, wirken auf diejenigen, die das nötige Kleingeld hätten, eher abschreckend.


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Nicht zuletzt ernten die Vermarkter Hohn für ihren angeblichen Versuch, den Leerstand mit Zeitschaltuhren für die Beleuchtung der Wohnungen und dem Bepflanzen von Balkonen zu vertuschen. Im Januar 2015 teilt Frankonia schließlich mit: „Inzwischen sind nahezu fast alle Wohnungen in den Klostergärten vergeben und die Bewohneranzahl ist stetig gewachsen.“ Am Ende hat es dann aber doch noch knapp zwei Jahre gedauert, bis die letzten Restposten an den Mann gebracht waren.

Was bleibt von dem Projekt? Oberbürgermeister Markus Lewe hat unlängst erkennen lassen, dass ein solches Projekt heute nicht noch einmal genehmigt werden würde. Dazu müsste sich aber zunächst ein Investor finden, der sich nochmals an einem ähnlichen Vorhaben versuchen wollen würde. Nicht zuletzt bleibt nämlich die Frage, wie die Bauherren finanziell aus dem Projekt herausgekommen sind. Das wollten sie auf Anfrage nicht erklären. Gleiches gilt für ein interessantes Detail aus dem letzten Jahresabschluss: Die Projektgesellschaft Frankonia Eurobau Investment Münster GmbH stand bei ihren Gesellschaftern mit 19,156 Mio. Euro in der Kreide. Ein entsprechendes Darlehen wurde zum 31.12.2016 fällig, wie aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015 hervorgeht. Das im Bundesanzeiger öffentlich einsehbare Zahlenwerk wirft die Frage auf, ob und wie das Unternehmen diesen Kredit bedienen konnte.

Wiedertäufer prüfen rechtliche Schritte
Die Wiedertäufer haben in der vergangenen Woche bei der Provinzial einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG) eingereicht, in dem um die Aushändigung von Dokumenten gebeten wird, die über den besagten Sachverhalt Aufschluss geben. Dieses Ansinnen wies die Provinzial mit der Begründung zurück, dass das IFG nicht für sie gelte und es sich um Geschäftsgeheimnisse handele.

Die Wiedertäufer haben eine andere Rechtsauffassung und prüfen nun rechtliche Schritte, um die Herausgabe der geforderten Dokumente zu erzwingen.