Münster

Störerzimmer: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Die Staatswaltschaft ermittelt jetzt wegen der Störerzimmer-Vorwürfe.

Gab es ein Störerzimmer in der Notunterkunft für Geflüchtete in der Oxford-Kaserne? (Foto: Archiv)

Ende 2019 sorgten die Vorwürfe über ein Störerzimmer in der Notunterkunft für Geflüchtete in der Oxford-Kaserne für Aufsehen. Die Staatsanwaltschaft Münster nahm nach einer Strafanzeige Ermittlungen auf. Jetzt stellte sie das Verfahren ein.   

“Bei den durchgeführten Ermittlungen konnten keine konkreten Feststellungen zu eventuell strafrechtlich relevanten konkreten Handlungen (insbesondere in Bezug auf mögliche Ereigniszeitpunkte, konkrete Umstände der Verlegung und Unterbringung in dem Zimmer und insbesondere bezüglich eventueller Beteiligter) getroffen werden”, schrieb die Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage. Das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren sei mit Verfügung vom 30.07.2020 eingestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Januar Ermittlungen aufgenommen, nachdem das Netzwerk Kirchenasyl Münster in Reaktion auf unsere Berichterstattung über die Vorwürfe gegen die Betreiber der Notunterkunft Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt hatte. Das Netzwerk erklärte jetzt: “Wir haben Akteneinsicht beantragt und Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.”

“Es braucht aus unserer Sicht eine lückenlose und entschiedene Aufklärung der Vorfälle”, sagte dessen Sprecher Benedikt Kern im November. “Da sich bisher alle Verantwortlichen geweigert haben, öffentlich einen Willen zur Aufklärung zu zeigen, ist es nun notwendig, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen weiter vorantreibt.”

Freiheitsberaubung im Störerzimmer?

Sowohl die Bezirksregierung als auch die Johanniter als Betreuer der Unterkunft hatten die gegen sie erhobenen Vorwürfe, die sich auf das Jahr 2016 beziehen, seinerzeit zurückgewiesen. Letztere räumten aber die zeitweilige Existenz des Störerzimmers ein. Dieses Dementi bekräftigten sie nach der Veröffentlichung des Artikels auf diesem Blog in der darauf folgenden Berichterstattung gegenüber anderen Medien.

Vier ehemalige Mitarbeitende der Notunterkunft in der Oxford-Kaserne hatten im letzten Jahr schwere Vorwürfe gegen die Betreuungsorganisation und den Sicherheitsdienst erhoben. Drei von ihnen erklärten sich im Nachgang bereit, gegenüber den Ermittlungsbehörden auszusagen. Lediglich eine dieser Personen wurde seither zu einer Befragung bezüglich der Vorwürfe vorgeladen.

Deren Kern: Geflüchtete, die gegen die Hausordnung verstießen, sollen für mehrere Stunden, in manchen Fällen über Tage, in einem separaten Raum untergebracht worden sein. Vor diesem – nicht verschlossenen – Störerzimmer wurde ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes postiert. Nach Ansicht von Rechtsexperten liegt hier bereits Freiheitsberaubung vor.


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