Münster

Störerzimmer in Notunterkunft: Netzwerk Kirchenasyl erstattet Strafanzeige

Geflüchtete im Störerzimmer: Das Netzwerk Kirchenasyl hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Symbolbild Staatsanwaltschaft: Das Netzwerk Kirchenasyl hat wegen der Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Störerzimmer in der Oxford-Kaserne Strafanzeige gestellt.

Was geschah 2016 in der Notunterkunft des Landes in der Oxford-Kaserne? Vier ehemalige Mitarbeitende erheben schwere Vorwürfe über den Umgang mit Geflüchteten. Die beschäftigen nun auch die Staatsanwaltschaft: Am Montag hat das Netzwerk Kirchenasyl Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt, damit die Vorfälle  untersucht werden.  

“Gleichzeitig fordern wir von allen zuständigen Behörden eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle”, schreibt das Netzwerk Kirchenasyl in einem Offenen Brief. Das Schreiben ist u. a. an die Johanniter und die Bezirksregierung, die von den ehemaligen Mitarbeitenden schwer belastet werden, gerichtet.

In dem uns vorliegenden Brief erklärt das Netzwerk Kirchenasyl, Strafanzeige bei der Staatswanwaltschaft in Münster gestellt zu haben, damit die Vorwürfe untersucht würden. Dabei bezieht sich die Organisation auf unsere Berichterstattung aus der vergangenen Woche, die einigen Medien in der Folge aufgriffen.

“Sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten, würde es sich hier um Menschenrechtsverletzungen, die möglicherweise den Straftatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen, handeln”, heißt es weiter. Die Stadt Münster, an die der Brief ebenfalls adressiert ist, hatte die Notunterkunft für Geflüchtete in der Oxford-Kaserne im Jahr 2016 in Amtshilfe für das Land NRW betrieben.

Vorwurf: Freiheitsberaubung im Störerzimmer

Die eigentliche Betreuung übernahmen die Johanniter. Diese weisen die von vier ehemaligen Mitarbeitenden erhobenen Vorwürfe zurück. Die Existenz eines separaten Raumes hingegen räumten sie ein. Auch die Bezirksregierung hatte die Schilderungen in der letzten Woche in einer Pressemitteilung nochmals zurückgewiesen.

In unserem ausführlichen Bericht hatten vier ehemalige Mitarbeitende der Notunterkunft schwere Vorwürfe gegen die Betreuungsorganisation und den Sicherheitsdienst erhoben. Geflüchtete, die gegen die Hausordnung verstießen, sollen für mehrere Stunden, in manchen Fällen über Tage, in einem separaten Raum untergebracht worden sein. Vor diesem – nicht verschlossenen – Störerzimmer wurde ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes postiert. Nach Ansicht der von uns befragten Rechtsexperten liegt hier bereits Freiheitsberaubung vor.


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