Münster

NRW: In Münster ist der Müll am teuersten

Die Gebühren für die Entsorgung von Müll sind in Münster NRW-weit spitze. (Foto: Thomas Kohler/CC BY 2.0)

Die Vermeidung von Müll lohnt sich in Münster besonders. Hier nämlich sind die Gebühren so hoch wie in keiner anderen Kommune in Nordrhein-Westfalen, hat der Bund der Steuerzahler NRW recherchiert. Dass der Müll so teuer ist, lastete die Organisation am Donnerstag auch der Stadt selbst an. 

Im Rahmen der Untersuchung hat der Bund der Steuerzahler die 396 Städte und Gemeinden in NRW befragt, wie hoch die Gebühren für Abfuhr und Entsorgung des Haushaltsmülls sind. Dabei wird ein Vier-Personen-Musterhaushalt zugrunde gelegt, der seine 120-Liter-Restmülltonne wöchentlich/14-täglich/vierwöchentlich und seine 120-Liter-Biotonne 14-täglich zur Abfuhr bereit stellt.

Ergebnis: Münster ist mit 564 Euro Jahresgebühr die mit Abstand teuerste Kommune. Auf Platz zwei folgt Selm mit 521,64 Euro. Am günstigsten ist Dahlem im Kreis Euskirchen mit 132,37 Euro. Dahinter folgen mit Emsdetten (141,00 Euro) und Steinfurt (142,00 Euro) zwei Gemeinden in unmittelbarer Nähe.

Der größte Kostenfaktor sind im Regelfall die Gebühren für die eigentliche Entsorgung des Mülls. Hier hat die Stadt erst kürzlich einen Auftrag nach Hengelo vergeben, um Geld einzusparen. Der zweite Kostenpunkt sind Logistik und Personal, worauf auch die Abfuhrintervalle einen maßgeblichen Einfluss haben. So kostet die wöchentliche Leerung einer 120-Liter-Tonne im Landesdurchschnitt rund 347 Euro. Bei 14-täglicher Leerung werden 265 Euro fällig, die vierwöchentliche Leerung kostet 206 Euro.

Münster: Sparpotential beim Biomüll
Dass die Abfuhrintervalle maßgeblichen Einfluss auf die entstehenden Kosten haben, betonte der Bund der Steuerzahler auch im Hinblick auf Münster. Hier wird der Biomüll im Gegensatz zur Mehrzahl der NRW-Kommunen wöchentlich geleert: “Die Stadt Münster könnte durch die Streckung auf ein 14-tägliches Leerungsintervall bei den Biotonnen die Kosten z. B. für Logistik, für Personal und Fahrzeuge dauerhaft um ca. 468.000 Euro senken.”

Eine solche Summe scheint nicht ganz unerheblich, verweist der Bund der Steuerzahler in diesem Zusammenhang auch auf die – ausdrücklich erlaubte – Quersubventionierung der Müllentsorgung. Einer öffentlichen Beschlussvorlage vom 20. April 2017 der Stadt Münster kann man entnehmen, dass dieses Problem erheblichen Einfluss hat: Dort beträgt die Quersubventionierung für den Biomüll aus der Hausmüllabfuhr rund 1,3 Mio. Euro.

Fotocredit: Thomas Kohler/CC BY 2.0