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AfD-Ratsherr: Martin Schiller muss im November vor den Kadi

Hat den Strafbefehl akzeptiert: AfD-Ratsherr Martin Schiller.

Muss bald vor Gericht erscheinen: AfD-Ratsherr Martin Schiller, hier auf einem Bild aus dem Jahr 2017.

Der Münsteraner AfD-Politiker Martin Schiller muss am 22. November vor dem Amtsgericht erscheinen. Dann findet die Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Körperverletzung statt, da der Ratsherr einen entsprechenden Strafbefehl nicht akzeptiert hat. Ihm wird vorgeworfen, im April 2018 gegenüber einem Gast des Café Colibri in der Stadtbücherei handgreiflich geworden zu sein.

Ein Gerichtssprecher erklärte am Donnerstag auf Anfrage, dass die Hauptverhandlung gegen Martin Schiller auf den 22. November um 12 Uhr verlegt worden sei. Zuvor hatte das Bündnis “Keinen Meter den Nazis” noch den 18. Oktober in einer Pressemitteilung als Termin genannt.

“Der Tathergang ist eindeutig belegt und klar nachvollziehbar”, erklärte Carsten Peters, Pressesprecher des Bündnisses. “Auf dieser Grundlage wurde vom Gericht bereits ein Strafbefehl erlassen. Wir erwarten, dass das Amtsgericht Münster diesen nun in der Verhandlung bestätigt.”

In einem Strafbefehlsverfahren muss das Gericht die Schuld des Beschuldigte nicht durch ein Urteil feststellen. Es reicht vielmehr aus, dass die “Schuld des Beschuldigten wahrscheinlich” ist. In der Causa ist das Gericht einem emtsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Akzeptiert der Beschuldigte den Strafbefehl nicht, kommt es zu einer Hauptverhandlung.

Martin Schiller hatte kein Hausrecht

Der Ratsherr soll im April 2018 bei einer Parteiveranstaltung in der Stadtbücherei einen Besucher des Café Colibri gewaltsam aus dem Gebäude gezerrt und dabei verletzt haben. Er selbst veröffentlichte Fotos des Vorgangs . Schillers mutmaßliches Opfer erlitt nach Angaben des Keinen-Meter-Bündnisses Fingerstauchungen und eine Rippenprellung. Der Mann erstattete Anzeige gegen Schiller und zwei weitere Personen.

Der frisch gebackene, stellvertretende Vorsitzender des AfD-Landesverbandes in Nordrhein-Westfalen berief sich bei der Aktion auf das Hausrecht. Das hatte er allerdings nicht. Aus diesem Grund erließ die Stadtbücherei im Mai 2018 einen zweijährigen Vermietungsstopp für den Zeitungslesesaal.


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