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Informationsfreiheitsgesetz: Münster fällt negativ auf

Das Informationsfreiheitsgesetz räumt den Bürgern weitgehende Auskunftsrechte ein.

Symbolbild: Bescheid für einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Von ignorierten Anfragen bis hin zu nicht eingehaltenen Absprachen: Die Landesdatenschutzbeauftragte kritisiert das Verhalten der Stadt Münster beim Informationsfreiheitsgesetz. Die wiederum ist sich keiner Schuld bewusst.

Alle Bürger haben die Möglichkeit, bei staatlichen Institutionen und Unternehmen Dokumente anzufragen – das Informationsfreiheitsgesetz macht es möglich (wie genau das funktioniert und was zu beachten ist, lest ihr hier). Das gilt für den Bund ebenso wie für das Land Nordrhein-Westfalen. In den jeweiligen Gesetzen ist sowohl das Recht auf Information als auch dessen Grenzen explizit geregelt.

Was aber können Bürger machen, wenn die Behörde auf ihren Antrag nicht reagiert? Genau das kommt in Münster durchaus vor. Eine Recherche auf dem Portal fragdenstaat.de ergibt folgendes – nicht repräsentatives – Bild: In den letzten fünf Jahren stellten Bürger 15 öffentliche Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz direkt an die Kommunalverwaltung der Stadt. Auf vier Anträge erfolgte keinerlei Reaktion, bei zwei weiteren gab es lediglich die Rückmeldung, dass der Antrag weitergeleitet werde.

“Nicht auf eine Anfrage antworten geht gar nicht”, kritisiert Piraten-Ratsherr Johannes Schmanck. Die Verwaltung hingegen ist sich keiner Schuld bewusst: “Schätzungsweise dürften es insgesamt jährlich maximal etwa 20 Anfragen sein, wovon die Mehrzahl der angefragten Informationen gegeben wird.” Die IFG-Anträge würden mehrheitlich bei den einzelnen Fachämtern eingehen und dort mit den vorhandenen Kapazitäten bearbeitet. Eine Statistik existiere nicht.

Kritik am Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz

Wenn die Behörde die Anfrage ignoriert oder den Informationszugang nach Auffassung der Antragsteller zu Unrecht verwehrt, besteht die Möglichkeit, die Landesdatenschutzbeauftragte NRW (LDI) anzurufen. Sie vermittelt in solchen Fällen, wenn sie das Begehren als berechtigt einstuft.

In Bezug auf die hiesige Verwaltung berichtet sie  von negativen Erfahrungen: “Die Stadt Münster ist – insbesondere im Vergleich mit anderen öffentlichen Stellen – dadurch aufgefallen, dass in den letzten Jahren auch nach mehrmaligen Erinnerungen unsererseits keine Stellungnahme erfolgte”, erklärte die Pressestelle auf Anfrage. “Telefonische Zusagen wurden oftmals nicht eingehalten.”

Im Jahr 2012 beanstandete die Landesdatenschutzbeauftragte das Verhalten der Stadt offiziell. Eine erneute Beanstandung – das schärfste Schwert der LDI – werde derzeit geprüft.

“Arbeitsüberlastung”

Piraten-Ratsherr Schmanck sieht das Problem eher in einem Digitalisierungs-Defizit bei der Stadtverwaltung: “Eine Anfrage zu beantworten kann deshalb gerne zwei bis drei Tage Arbeit machen.” Und dafür hätten die Mitarbeiter der Stadt schlicht keine Zeit. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Informationsfreiheitsgesetz lediglich den Zugang zu bereits vorliegenden Informationen und Dokumenten regelt.

Auch die Stadt führt an: “Grund für verzögerte Stellungnahmen war Arbeitsüberlastung.” Die Schaffung entsprechender Kapazitäten zur Einhaltung der IFG-Rechtskonformität ist nach Angaben der städtischen Pressestelle nicht vorgesehen.


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