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Informationsfreiheitsgesetz: Auskunft vom Staat? So geht’s!

Das Informationsfreiheitsgesetz räumt den Bürgern weitgehende Auskunftsrechte ein.

Ämter, Behörden, Ministerien: Dem Durchschnittsbürger scheint das manchmal eine Welt für sich zu sein, mit eigenen Gesetzen, hinter verschlossenen Türen. Das simmt nicht ganz. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz gibt es in NRW und im Bund ein effektives, jedem Bürger offen stehendes Mittel, um Auskünfte zu erhalten. Wie das funktioniert und was zu beachten ist.

Die Zeiten des Amtsgeheimnisses sind seit dem 01. Januar 2002 in Nordrhein-Westfalen vorbei. Das Informationsfreiheitsgesetz trat vor nunmehr 15 Jahren in Kraft und stattete alle Bürger mit einem durchaus potenten, aber leider nach wie vor recht unbekannten Werkzeug aus. Staatliche Institutionen wie Kommunen, Ämter, Anstalten des Öffentlichen Rechts wie beispielsweise der WDR, staatliche Unternehmen wie Stadtwerke unterliegen nun bestimmten Auskunftspflichten, wenn die Aushändigung bestimmter Informationen beantragt wird. Mit diesem weitreichenden Schritt sollen Transparenz und das Verständnis der Bürger für das Verwaltungshandeln gestärkt werden, so die Intention der Initiatoren seinerzeit.

Das Prozedere ist recht einfach, es müssen jedoch ein paar Dinge beachtet werden. Grundsätzlich genügt für einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein formloses Schreiben an die jeweilige Stelle, von der die Auskunft gewünscht ist. Eine E-Mail ist hier bereits ausreichend. Die jeweilige Behörde ist verpflichtet, schnellstmöglich, jedoch innerhalb eines Monats Rückmeldung zu geben – insofern sie dem Antrag entspricht. Wir konzentrieren uns der Einfachheit halber folgend auf die Regeln in NRW, die denen im Bund ähneln.

Das kann man erfragen
Eine gute Übersicht über die Möglichkeiten erhält man auf der Seite fragdenstaat.de, über die die Bürger ebenfalls Anfragen stellen können. Hier sei als Beispiel eine teilweise erfolgreiche Anfrage zu der Parisreise von Oberbürgermeister Markus Lewe genannt, der 2014 in der französischen Hauptstadt für Münster als Startort der diesjährigen Tour de France werben wollte. Der Fragesteller wollte Informationen zur Entourage des OB, zum Programm in Paris und – das ist immer eine sehr gute Frage – zu den Kosten des Trips (564,18 Euro). Es gibt beispielsweise auch erfolgreiche Anfragen zu den Fahrradzählstellen in Münster oder die Zielvereinbarung des hiesigen Jobcenters.

Nicht erfolgreich war beispielsweise der Antrag eines Schülers, der die Abituraufgaben bereits im Vorfeld der eigentlichen Prüfungen haben wollte. Der Antrag der Wiedertäufer auf Aushändigung der Potentialanalyse zu möglichen neuen Stadionstandorten für Preußen Münster wurde ebenfalls abgelehnt. Die Begründung lautete hier einerseits Datenschutz, denn die Besitzer der in Frage kommenden Flächen sind zumindest in einer Versions des Dokuments aufgeführt. Hier hätte aber noch die Möglichkeit bestanden, die entsprechenden Passagen zu schwärzen. Andererseits verwies die Stadt darauf, dass das Dokument zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung diene – eine sehr verwaschene Begründung, die zulässig ist und gerne genutzt wird. Dass von “unmittelbar” in diesem Fall nicht die Rede sein kann, erklärt sich von selbst.

Zwei Möglichkeiten bei Ablehnung
Im konkreten Fall haben wir die Landesdatenschutzbeauftragte angerufen, die ihrerseits wiederum eine Stellungnahme von der städtischen Datenschutzbeauftragten eingefordert, bislang aber nicht erhalten hat. Die wirkungsvollere Alternative wäre eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, der wir sehr gute Chancen einräumen würden, aber diesen Aufwand ist das Dokument am Ende doch nicht wert. Da halten wir unser Pulver lieber für die Causa Klostergärten und die Provinzial trocken.

Widmen wir uns nochmal dem eigentlichen Antrag. Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung von fragdenstaat.de. Die Plattform ist kostenlos und wird von der Open Knowledge Foundation Deutschland betrieben. Eure Daten sind hier in guten Händen, auch müssen die Anfragen nicht zwangsläufig öffentlich sein. Hier ein paar wesentliche Punkte, die beachtet werden sollten:

1. Was wollt ihr wissen?
Darüber müsst ihr euch im Vorfeld grundsätzlich klar sein. Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz sollte sich immer auf Daten bzw. Dokumente beziehen und nicht zwangsläufig auf eine individuelle Stellungnahme zu bestimmten Sachverhalten abzielen. So haben wir es beispielsweise bei der Potentialanalyse gemacht. Aktuell läuft beispielsweise eine Anfrage zu den “Einspielergebnissen” der fest installierten Blitzen in Münster, über die noch nicht entschieden worden ist. Hier sind wir aber zuversichtlich, eine ähnliche Anfrage ist in Hamm durchgekommen.

2. Von wem wollt ihr etwas wissen?
Ein IFG-Antrag kann auch wegen Nichtzuständigkeit abgelehnt werden. Den oben genannten Antrag mit den Blitzern haben wir einfach mal ans Ordnungs- und nicht ans Straßenverkehrsamt geschickt. Das ist aber ein recht kleines Problem, das man im Zweifelsfall mit einem Anruf vor Antragstellung lösen kann.

3. Wer fällt unter das Informationsfreiheitsgesetz?
Eine schwierigere Frage ist die, wer alles unter das IFG fällt. Ämter und Behörden sind recht unproblematisch, bei Unternehmen wird es schon schwieriger. Sind diese mehrheitlich in staatlichem Besitz und in der Daseinsvorsorge tätig, sind auch diese auskunftspflichtig. Für private Unternehmen gilt das nicht, außer sie handeln in einem staatlichen Auftrag. Ein Straßenbauunternehmen könnte beispielsweise zu einem staatlichen Bauprojekt auskunftspflichtig sein. Das IFG umfasst auch die IHK, die Universität, das UKM oder den AStA. Bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft könnt ihr verwaltungstechnische Themen abfragen, aber keine Informationen zu konkreten Vorgängen.

4. Was muss in den Antrag rein?
Bei fragdenstaat.de erhaltet ihr einen Dummy mit einigen juristischen Floskeln, in den ihr nur euer eigentliches Anliegen eintragen müsst. Auch hier liegt der Teufel im Detail. Schreibt beispielsweise, dass ihr “…um die Übersendung von Unterlagen in elektronischer Form, aus denen hervorgeht, wie hoch die Einnahmen aus den fest installierten Blitzern in den Jahren … waren” bittet. Die elektronische Form ist wichtig, denn manche Ämter sind nach wie vor papierverliebt und schicken die Sachen dann per Post. Dafür und für den Antrag generell können Kosten entstehen. Bei fragdenstaat.de ist ein Passus mit der Bitte enthalten, zunächst in Rücksprache zu gehen, sollte die Auskunft kostenpflichtig werden. Zuguterletzt um eine Empfangsbestätigung bitten und ab damit! Eine einfache Mail an die Poststelle reicht aus.

5. Und sonst?
Niemals vergessen: Der Ton macht die Musik! Auf der anderen Seite sitzen auch nur Menschen, die vielleicht noch nie mit einem IFG-Antrag zu tun hatten und sich unter Umständen rückversichern müssen, wozu sie eigentlich verpflichtet sind. Nicht zuletzt solltet ihr vor einem Antrag prüfen, ob es zuvor schon ähnliche Anfragen gegeben hat.

Und schon ist unsere Welt ein kleines bisschen transparenter!