Klartext

Hafencenter: Die unendliche Geschichte ist noch lange nicht vollendet

Stroetmann setzt die Baurbeiten für das Hafencenter derzeit fort - die Gegener des Projekts wollen nun einen Baustopp erzwingen.

Stroetmann kann die Bauarbeiten für das Hafencenter nach der Entscheidung des Verwaltunsggerichts forsetzen. (Foto: Archiv)

Das Verwaltungsgericht Münster hat letzte Woche entschieden, den Eilantrag auf Baustopp für das Hafencenter abzulehnen. Die Gründe sind vielfältig, beziehen sich aber hauptsächlich auf den Bauvorbescheid. Faktisch ein Formfehler. Niemand weiß, wie die Entscheidung ohne diesen Fehler gelaufen wäre. Dann hätten wir jetzt einen Baustopp, schreibt Rainer Bode in seinem Gastbeitrag.

Dazu als Erläuterung eine kleine, nicht vollständige Chronologie der Ereignisse:

16.12.2015
Der Eigentümer der Privatstraße, die zum Verkehrskonzept des B-Plans gehörte, schließt die Straße mit einem Tor für öffentlichen Verkehr mit Ausnahme von Fahrrädern.

16.12.2015
Ratsbeschluss von CDU, SPD und FDP über den B-Plan 535, d. h. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hafencenter, ohne unserer Meinung nach schlüssigem Verkehrskonzept.

Januar bis Mai 2016
Klärung, wer die Klage gegen den Bebauungsplan überhaupt einreichen kann.

22.4.2016
Genehmigung auf Rechtsgültigkeit des B-Plans 535, Veröffentlichung im Amtsblatt

4.5.2016
Genehmigung der Bauvoranfrage durch Bauvorbescheid an Stroetmann

9.5.2016
Mitteilung durch die Stadt an diverse Eigentümer bzw. die Hausverwalter über den Bauvorbescheid im Umfeld des Hafencenters

10.6.2016
Klage zum Normenkontrollverfahren, also erst nach der Erteilung des Vorbescheides, der zu diesem Zeitpunkt weder den Hafenvereinen noch dem Anwalt bekannt war.

26.8.2016
Anfrage nach weiteren Klägern

Von Oktober 2016 bis Anfang November 2017
Nachfragen von mir und Carsten Peters bei der Stadt Münster nach einer Baugenehmigung. Wir sind jur. Laien. Ich mit telefonischen Nachfragen, Carsten Peters per Mail. Immer wurde bestätigt, dass es keine Baugenehmigung gibt; es gab keinerlei Hinweise auf die Existenz eines Vorbescheides.

30.10.2017
Erteilung der Baugenehmigung für EDEKA/Stroetmann

5.11.2017
Mitteilung der Genehmigung an Nachbarn und Anlieger

18./20.11.2017
Mitteilung an unseren Anwalt über die Erteilung der Baugenehmigung

21.11.2017
Schriftsatz von der Stadt im Verfahren gegen den Bebauungsplan, in dem erstmalig auf den Bauvorbescheid hingewiesen wurde und der Anwalt erstmalig davon Kenntnis bekam

5.12.2017
fristgerechte Einreichung der Klage gegen die Baugenehmigung

November 2017 bis März 2018
Suche nach weiteren Klägern

12. 4. 2018
OVG-Urteil mit Aufhebung des Bebauungsplanes

17.7.2018
Eilantrag auf Baustopp für das Hafencenter

30.8.2018
Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster, den Eilantrag auf Baustopp abzulehnen.

Dazu gab es im ganzen Verfahren immer wieder Klärungen, Absprachen und dergleichen mehr. Das da BürgerInnen nicht automatisch und von Anfang an jeden Schriftsatz in ihrer Bedeutung einschätzen können und auch gerade, wenn man kein Jurist ist, sollte nachvollziehbar sein. Und dann folgen noch über 1.000 Seiten Schriftverkehr der Stadt und der jeweiligen Anwälte zu allen Verfahren (Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht).

Dass es ein bedauerlicher Fehler war, nicht gegen den Bauvorbescheid vorzugehen, ist klar. Aber das jetzt einfach als Dummheit oder die BürgerInnen faktisch als “doof” hinzustellen, ist schon ein starkes Stück. Zumal wir von den Hafenvereinen ja auch immer versucht haben, herauszukriegen, wie der Stand der Baugenehmigung ist. Und wenn jetzt dem Bauvorbescheid eine so große Bindungswirkung beigemessen wird, praktisch einer Art Baugenehmigung, dann hat uns meiner Meinung nach die Stadt belogen. Auch wenn wir nach der Baugenehmigung und nicht nach dem Bauvorbescheid gefragt haben. Unsere Intention war klar, nur sie wurde nicht beantwortet bzw. falsch beantwortet.

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass Bauvorbescheid und Baugenehmigung objektiv genauso rechtswidrig sind wie der gekippte B-Plan. Es ist die Stadt, die mehrfach Recht und Gesetz verletzt hat. Und es ist der Investor, der jetzt auf objektiv rechtswidriger Basis baut.

Hafencenter: Die Gegner um Rainer Bode (rechts im Bild) sehen ihren Kampf noch lange nicht am Ende. (Foto: Archiv)
Hafencenter: Die Gegner um Rainer Bode (rechts im Bild) sehen ihren Kampf noch lange nicht am Ende. (Foto: Archiv)

Es ist deshalb vollkommen unangebracht und falsch, wenn eine Zeitung u. a. Häme über einen Kläger ausschüttet, der – zusammen mit einer ganzen Reihe weiterer Personen – als Nichtjurist die mögliche Bedeutung eines Vorbescheides verkannt hat. Der Kläger war ja nicht die Einzige, die die Bedeutung nicht erkannt hat. Praktisch alle ernsthaft als Kläger/innen in Frage kommenden Wohneigentümer/innen haben den Vorbescheid wohl zugestellt bekommen. Und obwohl wir ab Mitte 2016 doch intensiv auf Klägersuche waren, hat offenbar nie jemand davon berichtet.

Also folgende Schlussfolgerung sollte man auf jeden Fall nicht ziehen: “Liebe BürgerInnen, lieber Bürger, wenn ihr mal einen Fehler macht in einer juristischen Auseinandersetzung, dann seid ihr doof! Wagt es ja nicht, ohne eigenes abgeschlossenes Jurastudium und entsprechender Fachkenntnis, sich mit irgendjemand, hier mit einem Investor und der Stadt anzulegen. Ihr verliert sowieso und dann machen wir euch lächerlich!”

Genug der Polemik. Damit wird aber den BürgerInnen suggeriert: Es lohnt sich nicht, sich zu wehren. Nicht mal fünf Prozent der Bevölkerung wissen, was ein Bauvorbescheid ist, geschweige denn den Dimension und Wirkung davon. Aber soll man die ganzen Fehler aufzeigen, die die Stadt in diesem Verfahren gemacht? Die Aufhebung des Bebauungsplanes vom OVG war eine Klatsche und da waren auf Seiten der Stadt und Investor etliche von Juristen und Planern mit beschäftigt.

Für mich heißt das erst recht: Stadt und Stroetmann bekommen keine Ruhe. Und wir werden ja sehen, wer zuletzt lacht. Noch ist das Hafencenter nicht fertig gebaut. Und eröffnet schon gar nicht.

Wie weiter? Darauf komme ich demnächst zurück.

Der Gastautor: Rainer Bode ist der führende Kopf der Bewegung zur Verhinderung des Hafencenters. Der hier veröffentlichte Artikel gibt seine persönliche Meinung wider, die nicht zwangsläufig der Meinung der Redaktion entsprechen muss.


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