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Theodor-Scheiwe-Straße: Keine Einigung? Enteignung!

Weiterhin gesperrt: die Theodor-Scheiwe-Straße.

Nachdem die Stadt in den letzten Wochen entscheidende Weichen gestellt hat für die Entwicklung am Hafen, steht nun ein nach wie vor ungelöstes Problem auf dem Programm: die Theodor-Scheiwe-Straße. Deren Eigentümer will sie nicht für den öffentlichen Verkehr freigeben – doch die Verbindung zwischen Lütkenbecker und Albersloher Weg wird in Zukunft benötigt.

Die Bauvorbereitungen für das Hafencenter laufen, beim Projekt Neuhafen hat es Fortschritte gegeben, ein Teil der Osmo-Hallen soll schon im kommenden Monat der Abrissbirne zum Opfer fallen. Da ist die kontroverse Frage naheliegend, wie der gesamte Verkehr an Hansaring und Schillerstraße eigentlich abgewickelt werden soll – eine Frage, die bereits seit geraumer Zeit die Köpfe in der Stadtverwaltung rauchen lässt.

Denn das vom Hafencenter-Bauherrn Stroetmann 2012 vorgelegte – durchaus umstrittene – Verkehrsgutachten gibt zwar für den Hansaring grünes Licht. Die Abwicklung des Verkehrs über die Schillerstraße könne immerhin noch “ausreichend” erfolgen. Das Problem: Seinerzeit ging man von anderen Voraussetzungen aus. Das Projekt Neuhafen war mit 385 und nicht mit 450 Wohneinheiten angesetzt, von den Wohnungen im Hafentor ist in dem Papier überhaupt nicht die Rede. Es gibt durchaus fachkundige Stimmen, die angesichts der neuen Gemengelage ein neues Gutachten für angebracht halten.

Wohl auch deswegen kommt nun ein vergessen geglaubtes Thema wieder auf die Agenda: die Öffnung der Theodor-Scheiwe-Straße. Nach Fertigstellung der Schillerstraßen-Brücke hatten die Grundbesitzer den alten Schleichweg geschlossen – aus Furcht vor einem allzu hohen Verkehrsaufkommen auf der Privatstraße. Und die Stadt hatte keine wirkliche Handhabe, eine Öffnung zu erzwingen.

Umso bemerkenswerter scheint eine aktuelle Berichtsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 541, in der es heißt: “Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, die bisher private (derzeit einseitig gesperrte) Verkehrstrasse ‘Theodor-Scheiwe-Straße’ im Bereich östlich des DEK künftig als öffentliche Verkehrserschließungsstraße auszuweisen und auszubauen. Diese ist von größter Bedeutung zur Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrsqualität für die Nutzungsziele im gesamten Stadtbereich.” Eine durchgehende Befahrbarkeit müsse sichergestellt sein. Alternativen ohne die Beanspruchung von Privateigentum gibt es den Angaben zufolge nicht.

Derzeit, so heißt es weiter, liefen Gespräche mit dem Eigner Peter Scheiwe senior. Wie groß der Druck ist, macht folgender, durchaus bemerkenswerter Passus deutlich: “Prioritäres Ziel ist weiterhin eine kooperative, freiwillige liegenschaftliche Lösung in diesen Gesprächen zu erreichen. Gelingt dies nicht, wird die Stadt, aufgrund der stadtstrukturell und verkehrlich begründeten Zielstellung im Bebauungsplan, des besonderen öffentlichen Interesses und, da das Ziel auf keine andere zumutbare Weise erreicht werden kann, perspektivisch von den umsetzungsorientierten Instrumenten des Baugesetzbuches Gebrauch machen (§§ 85 ff. BauGB).”

Die betreffenden Paragraphen befassen sich mit dem Thema Enteignung von Privateigentum. Peter Scheiwe sen. weilt derzeit im Ausland und war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Fest steht aber: Das Thema Theodor-Scheiwe-Straße dürfte noch interessant werden.