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Hafencenter-Gegner fordern sofortigen Baustopp

Hafencenter: Noch rollen die Bagger auf der Baustelle. Die Zukunft des Projekts scheint vollkommen offen.

Der Prozess ist verloren, doch das Einzelhandelsunternehmen Stroetmann setzt die Bauarbeiten am Hafencenter unbeirrt fort. Die Gegner des Projekts fordern jetzt bei der Verwaltungsspitze der Stadt eine Rücknahme der Baugnehmigung.

Philipp Heinz, Rechtsanwalt der Hafencenter-Gegner, hat in einem persönlich an Oberbürgermeister Markus Lewe adressierten Brief die sofortige Aussetzung der Baugenehmigung gefordert. Diese war erst am 30. Oktober 2017 erteilt worden, ist nach Ansicht der Projektgegner aber obsolet: “Die Baugenehmigung für das Hafencenter ist rechtswidrig”, heißt es in dem Schreiben, das den Wiedertäufern vorliegt. Diese Rechtswidrigkeit erfolge nicht nur aus der Unwirksamkeit des Bebauungsplans, sondern auch aus “zahlreichen anderen Gründen”.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im letzten Monat im Sinne der Hafencenter-Gegner entschieden und dabei auf zwei wesentliche Mängel des Bebauungsplans verwiesen. Einerseits habe der Stadtrat bei der Aufstellung des Bebauungsplans die Schließung des als Theodor-Scheiwe-Straße bekannten Betriebswegs nicht berücksichtigt. Dies sei ein “durchgreifender Abwägungsmangel”. Weiter monierten die Richter, dass der Nutzungszweck Dienstleistungen nicht ausreichend definiert worden sei.

Hafencenter-Gegner haben noch viele Pfeile im Köcher

Eine “Heilung” des Bebauungsplans, wie sie die CDU favorisiert, sei “unwahrscheinlich”, schreibt Heinz weiter. Denn: Das OVG hat bei weitem nicht sämtliche kritische Punkte behandelt, die in der Urteilsbegründung Erwähnung finden – beispielsweise die Lärmproblematik. Weitere Klagen in dieser Richtung behalten sich die Projektgegner ausdrücklich vor: “Nach meiner Einschätzung ist eine Neuaufstellung des B-Plans und damit das Festhalten am Einkaufszentrum sinnlos. Das Verkehrsproblem wird nicht damit gelöst, das einfach neu gerechnet wird”, sagt Rainer Bode, Frontmann der Hafencenter-Gegner. “Zum anderen gibt es noch viele weitere Argumente, die aber vom OVG nicht behandelt worden, weil die zwei Ablehnungsgründe schon reichten. Die kommen dann auch zur Sprache.”

Vorerst aber läuft ein weiteres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. “Es spricht extrem viel dafür, dass auch die Klage gegen die Baugenhmigung erfolgreich sein wird”, heißt es in dem Brief an Lewe. Wann hier ein Urteil fällt, ist derzeit offen. Lewe aber könnte jetzt schon einen Baustopp erzwingen. Heinz verweist hier unter anderem auf Art. 20 Abs. 3 GG:

“Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.”


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