Münster

AfD-Ratsherr Martin Schiller macht einen Rückzieher vor Gericht

Afd-Ratsherr Martin Schiller führt den Kreisverband Münster. (Foto: Archiv)

AfD-Ratsherr Martin Schiller hat seinen Einspruch gegen den ihn erlassenen Strafbefehl zurückgezogen. Am Ende einer mehr als dreistündigen Gerichtsverhandlung drohte ihm nämlich eine deutlich härtere Strafe.

“Wir akzeptieren das”, erklärte Martin Schiller am Freitag nach der Verhandlung am Amtsgericht. Er hatte bei einer Parteiveranstaltung im April 2018 in der Stadtbücherei einen Besucher, der lediglich die Toilette benutzen wollte, zusammen mit anderen Helfern und unter Anwendung von Gewalt vor die Tür gesetzt. Das Ganze dokumentierte der AfD-Mann, der die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritt, selbst

Schillers Opfer, Stammgast in der Stadtbücherei, erlitt bei seinem Rauswurf mehrere Prellungen und Hämatome. “Ich bin zufrieden und froh, dass ich keine Beschwerden mehr habe”, erklärte er im Anschluss.

Martin Schiller wiederum berief sich vor Gericht auf das Hausrecht. Er habe potentielle Störer daran hindern wollen, sich auf der Toilette zu verschanzen. Die Veranstaltung in der Stadtbücherei, bei der mit Karl-Heinz Weißmann ein Vordenker der Neuen Rechten geladen war, rief massive Proteste hervor. Nach Veranstalterangaben versammelten sich rund 1.000 Menschen vor dem Gebäude.

Das Hausrecht wiederum habe er zu keiner Zeit gehabt, erklärte Claudia Büchel. Die damalige Leiterin der Stadtbücherei war am Freitag als Zeugin geladen. Dies ging auch aus dem Vermietungsvertrag zwischen der Bibliothek und der AfD hervor. Einige Zeugen aus dem Umfeld der Partei hatten dies anders dargestellt.

Härtere Strafe stand im Raum

Schlussendlich aber, stellte der vorsitzende Richter Walczak klar, sei die Frage des Hausrechts nicht ausschlaggebend. Er machte deutlich, dass der Verfasser des ursprünglichen Strafbefehls mit einer einfachen Körperverletzung vielleicht einen zu geringen Ansatz gewählt habe. Im vorliegenden Fall handele es sich womöglich um eine gefährliche Körperverletzung, da diese gemeinschaftlich begangen wurde. Hierauf wiederum steht eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.

Nach Rücksprache mit seiner Anwältin zog Martin Schiller seinen Einspruch gegen den Strafbefehl daraufhin zurück. Er muss nun eine Geldstrafe in Form von 30 Tagessätzen zu je 70 Euro bezahlen. Damit gilt er nicht als vorbestraft. Das ist erst ab 90 Tagessätzen der Fall.


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