Stadtgeschichte(n)

Streit um Cuba-Wandbild: Die bloße Drohung reichte

Das Wandbild am Cuba - hier eine Aufnahme aus der vergangenen Woche - wird verschwinden.

Das Wandbild am Cuba – hier eine Aufnahme aus der vergangenen Woche – wird verschwinden.

Das Wandbild am Cuba sorgte in den vergangenen Tagen für reichlich Ärger. Die Fortsetzung folgte am Montag vor dem Amtsgericht in Münster.

Rechtsstreitigkeiten mit Vermietern beschäftigen die deutschen Gerichte tagein, tagaus. Am Montag aber befasste sich das Amtsgericht mit einem nicht ganz alltäglichen Fall. Streitgegenstand war das Wandbild an der Außenfassade des Hauses an der Achtermannstraße 10 bis 12. Der kolumbianische Künstler Saúl Gutierrez Silva hatte es 1992 anlässlich des 500. Jahrestages der Entdeckung Amerikas erstellt, um eine kritische Auseinandersetzung anzuregen.

Seit Montag steht nun fest: Das Bild wird in der derzeitigen Form verschwinden. Die Eigentümer der Immobilie wollen es so. Doch der Cuba e. V., Mieter des Hauses, hätte das Bild gerne erhalten und hat dafür eigens eine Spendenaktion ins Leben gerufen, um die Sanierung zu finanzieren.

Allein: Genutzt hat es am Ende nichts. Aber der Reihe nach. Die Fassade der Immobilie ist brüchig und muss saniert werden. Das stellt niemand in Abrede und ist allen Parteien hinlänglich bekannt. Am vorvergangenen Samstag aber stand – für das Cuba überraschend – ein Gerüst an der Außenfassade. Dabei hatte der Verein die erforderliche Summe nach eigenen Angaben in der Zwischenzeit gesammelt und die Eigentümergemeinschaft darüber einen Tag zuvor informiert.

Showdown im Gerichtssaal

“Der Dialog wurde im Anschluss verweigert”, sagte Ben Bönniger, Vorstandsvorsitzender des Cuba e. V., vor Gericht. Zuvor habe es keine Fristsetzung oder Ankündigung gegeben.

Letztlich erzwang der Verein mit einer Einstweiligen Verfügung den Stop der Arbeiten, bevor diese richtig losgehen konnten. Die Gegenseite legte Widerspruch ein, am Montagnachmittag kam es dann zum Showdown im Amtsgericht.

Der Vermieter sei “menschlich sehr enttäuscht”, ließ er über seinen Rechtsanwalt Andreas Kleefisch ausrichten. Der sah seinen in Spanien weilenden Mandanten naturgemäß im Recht. Und: Das Wandbild werde in drei bis vier Jahren ohnehin verschwinden, weil der daneben liegende Parkplatz des Hotel Conti bebaut werden solle.

Der einstige Cuba-Geschäftsführer Rainer Bode erklärte in Abwesenheit mittels einer Eidesstattlichen Versicherung: “Die Eigentümergemeinschaft erklärte sich (1992/Anm. d. Verf.) einverstanden mit dem Projekt und duldete die Anbringung. Eine Befristung wurde nicht vereinbart.” Als es 2009 um die Verlängerung des Mietvertrags ging, sei das Thema nicht angesprochen worden.

Cuba macht einen Rückzieher

Am Ende aber musste Richterin Mayr nicht einmal ein Urteil sprechen. Rechtsanwalt Kleefisch machte deutlich, dass der in drei Jahren auslaufende Mietvertrag mit dem Cuba nicht verlängert werde. Bönniger wusste davon, erklärte er, erst seit dem vergangenen Freitag: “Mit der Aussage (…) haben wir eine völlig neue Situation.” Die Abwicklung der Vereine drohe.

Die Drohkulisse der Gegenseite brachte letztlich Bewegung in die Angelegenheit. Am Ende zog das Cuba, vertreten von Anwalt Wilhelm Achelpöhler, die Einstweilige Verfügung zurück. Die Hausgemeinschaft darf die Fassade sanieren, das Kunstwerk kann auf einer Plane an der Wand angebracht werden – auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

Bönniger wollte sich im Anschluss an den Termin nicht äußern. Auch Kleefisch gab sich zurückhaltend. Ob die Aussage der Eigentümergemeinschaft, dass der Mietvertrag nicht verlängert werde, noch Bestand habe, wollte er nicht sagen.

Anm.: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es fälschlicherweise, dass Rainer Bode erklärt habe, dass die Eigentümergemeinschaft der Anbringung des Bildes für zunächst zehn Jahre zugestimmt hätte. Nach angaben von Bode hat es keine Befristung gegeben. 


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