Münster

Stadt vs. Airbnb: Es ist kompliziert

Die Stadt Münster und Airbnb verhandeln über eine Lösung beim Thema Beherbergungssteuer.

Wer ein Sofa, ein Zimmer oder ein Appartement sucht, macht das immer häufiger über das Online-Portal Airbnb. Das ist auch in Münster der Fall, wo für Übernachtungen von privaten Gästen die Beherbergungssteuer fällig wird. Und genau hier wird es kompliziert.

Seit dem 01. Juli 2016 ist es soweit: Beherbergungsbetriebe aller Art müssen von ihren Gästen einen Aufschlag von 4,5 Prozent auf die eigentliche Rechnung verlangen. Das ärgert Hoteliers und Herbergsbetriebe, aber erfreut den Stadtkämmerer. Doch Alfons Reinkemeier hat ein Problem, das er mit dem ein oder anderen Amtskollegen der Republik teilt. Der Online-Vermittlungsdienst Airbnb und die über das Portal tätigen Anbieter nämlich sind für die Münsteraner Verwaltung nicht direkt greifbar – und somit auch das Geld, das sie der Kommune schulden.

Das gilt natürlich nicht für alle, denn ein Teil der Betriebe ist nach Angaben der Stadt bereits erfasst: “Teilweise handelt es sich dabei auch um reguläre Ferienwohnungen, die nur zusätzlich über das Portal Airbnb vermarktet werden. Einige Anbieter haben sich selbst an die Stadt Münster gewandt und melden ihre Einnahmen.” Das Problem aber sind diejenigen, die dies nicht tun und die vielleicht ihre Wohnung dauerhaft ohne Genehmigung in ein Ferienappartment umnutzen.

Satzung ist Satzung
Um dieses “Vollzugsdefizit” von vornherein auszuschließen, hat die Stadt bereits im Dezember 2016 Kontakt zu Airbnb aufgenommen. Und hier wird es dann kompliziert: Das Unternehmen bietet an, zunächst für alle Übernachtungen Steuern von den Beherbergungsgästen einzubehalten – unabhängig davon, ob diese tatsächlich zu entrichten sind oder es sich um beruflich veranlasste und somit steuerfreie Übernachtungen handelt. Airbnb sei der Meinung, so die Darstellung der Stadt, dass die Betroffenen in einem solchen Fall das Geld von der Kommune zurückfordern müssten.

“Die Stadt Münster hat unserem Angebot und Wunsch, Verhandlungen über eine solche Vereinbarung zu beginnen, bislang nicht entsprochen”, erklärte ein Airbnb-Sprecher auf Anfrage. Mit weltweit über 340 Städten und Gemeinden habe man Vereinbarungen zur automatisierten Einhebung der Ortstaxe geschlossen, darunter auch mit Dortmund. Seit Jahresbeginn führt das Unternehmen die Steuer direkt an die Stadt ab.

Woran hakt es dann in Münster? In der Satzung zur Beherbergungssteuer heißt es unter §5 Abs. 2: “Steuerentrichtungsverpflichteter ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes.” Die Zwischenschaltung von Airbnb sei ergo aus rechtlichen Gründen problematisch, betont die Verwaltung: “Die am Besteuerungsverfahren beteiligten Personen – Vermieter als ‘Steuerentrichtungsverpflichtete’ und Gäste als Steuerpflichtige würden in einem solchen Fall ‘untergehen’. Namen und Anschriften von Personen, die z. B. auch für Widersprüche, Klagen etc. in Frage kommen, wären nicht bekannt, also würde rechtlich überhaupt kein Steuerverhältnis vorliegen.”

Wieso einfach, wenn’s auch schwer geht?
Andererseits, so die Stadt weiter, wolle Airbnb nicht als “Steuerentrichtungsverpflichteter” in die Beherbergungsteuer-Satzung aufgenommen werden. Konsequenz: “Es bestünde keine Möglichkeit, einen ‘Steuerentrichtungsverpflichteten’ in Haftung zu nehmen, wie das in Steuergesetzen üblich ist. Auch deshalb würde ein sogenannter Vollzugsdefizit entstehen, die Beherbergungsteuer-Satzung wäre nichtig.” Hier stellt sich dann natürlich die Frage, warum das in Dortmund mit einer ähnlichen Satzung funktioniert? Nur: Hier will man zu den Details der mit dem Unternehmen geschlossenen Regelung keine Auskunft geben – das entspreche nicht den “Gepflogenheiten”. Allerdings können sich Gäste, die aus beruflichen Gründen in der Stadt sind, ihr Geld bei der Kommune wiederholen. Und über wen die Betreiber der Herbergen die Abführung der Steuer abwickeln, sei ihre Sache. Ob das Verfahren gerichtsfest ist, sei einmal dahingestellt.

Das ganze Hick-Hack, das zuletzt sogar einen Landtagsausschuss beschäftigte und neben Münster immer noch zahlreiche Kommunen beschäftigt, müsste am Ende aber vielleicht gar nicht sein. Warum gibt Airbnb nicht einfach die Daten der Mieter und Vermieter raus? “Die pauschale Übermittlung von personenbezogenen Daten an eine Stadt entspricht nicht dem hohen Datenschutzniveau, dem sich Airbnb gegenüber seinen Nutzern verpflichtet fühlt, und das bei einem solch sensiblen Thema einzuhalten ist.” Wow. Da vergisst man doch glatt, dass Airbnb ein US-amerikanisches Unternehmen ist.

Und wie geht es nun weiter? Die Stadt will Airbnb ein weiteres Mal anschreiben, teilte sie mit.