Redaktionsblog

Lieber Richard Mol!

AfD-Ratsgruppenmitglied Richard Frederek Mol. (Foto: Archiv)

Jetzt haben Sie es geschafft. Unsere juristische Auseinandersetzung ist beendet. Das Gericht hat meine Klage abgewiesen. Berufung lege ich nicht ein, denn die Justiz hat wichtigere Dinge zu tun als über Ihre falschen Tatsachenbehauptungen zu befinden. Trotzdem habe ich einen Vorschlag für Sie, Richard Mol.

Sie hatten vor etwas über einem Jahr auf Ihrer fälschlicherweise behauptet, dass ich auf diesem Blog “bewusste Lügen” verbreiten würde. Einzig: Den Nachweis hierfür haben Sie weder in Ihrer Klageerwiderung noch im Gütetermin erbracht. Das können Sie auch gar nicht, denn die Existenz von etwas, das nicht existiert, können Sie nicht belegen. Beim anthropogenen Klimawandel verhält es sich übrigens genau andersherum.

“Sie sagen nur, dass viel dafür spricht, belegen können Sie nicht, dass der Kläger Dinge schreibt, in dem Wissen, dass sie nicht so sind”, hatte die Richterin seinerzeit deutlich gemacht. Ich habe Ihnen das Angebot gemacht, die Sache mit der Löschung des betreffenden Beitrags und einer Entschuldigung als erledigt zu betrachten. Die Richterin befürwortete den Vorschlag. Doch dazu konnten Sie sich nicht durchringen.

Nun hat das Gericht die Klage abgewiesen. Dabei befand es nicht über die Begründetheit meines Ansinnens, sondern über eine Formalie. In der Sache hat die Richterin hingegen deutlich gemacht, wie sie zu Ihrer falschen Tatsachenbehauptung steht und wie ein Verfahren in der Sache ausgehen würde. Ein Schlichtungsverfahren, wie es zunächst erforderlich gewesen wäre, wäre dementsprechend auch zum Scheitern verurteilt.

Aber wissen Sie was, Richard Mol? Wir beide können unsere Argumente gerne nochmal austauschen. Von Angesicht zu Angesicht. In aller Öffentlichkeit. An einem vorher festzulegenden Ort im Herzen der Stadt. Ich warte auf Ihre Antwort.


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