Münster

Corona-Zahlen sorgen für Verwirrung

Symbolbild: Corona-Test (Foto: dronepicr/CC BY 2.0/keine Änderungen)

Symbolbild: Corona-Test (Foto: dronepicr/CC BY 2.0/keine Änderungen)

Corona-Notbremse oder nicht? Die Stadt Münster ging in der vergangenen Woche davon aus, dass sie strengere Maßnahmen verhängen müsste. Am Ende war das aber nicht notwendig. Ausschlaggebend sind die unterschiedlichen Zählweisen von RKI und LZG.

Es ist eine Geschichte, wie sie wahrscheinlich nur in dem Digitalisierungs-Wunderland Deutschland vorkommt. Am vergangenen Freitag bereitete sich der Krisenstab der Stadt Münster darauf vor, die neue Notbremse des Bundes ziehen zu müssen. Das am Donnerstag beschlossene Infektionsschutzgesetz sieht in Städten und Kreisen mit Ü100-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter anderem eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr vor. Doch es kam nicht soweit.

Der Grund: Die Werte des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) lagen zwar über 100 – doch sie spielten in diesem Fall keine Rolle. Laut Gesetz sind die Kennziffern des Robert-Koch-Instituts (RKI) ausschlaggebend. Die LZG-Zahlen aber enthalten auch nachgemeldete Neuinfektionen. Das RKI hingegen berücksichtigt die Nachmeldungen erst am Folgetage. Die Behörde bestätigte dem “WDR”, dass eine nachträgliche Veränderung einer Tages-Inzidenz in solchen Fällen nicht vorgesehen ist.

So können sich unterschiedliche Werte ergeben – und die sorgen dann schonmal für Verwirrung. In Aachen hatte die Kommune versehentlich falsche Zahlen übermittelt, konnte diese aber nachträglich nicht mehr korrigieren. So gab es keinen Distanzunterricht, obwohl die Sieben-Tages-Inzidenz über 165 lag.

Corona-Zahlen von gestern

Bislang wurden für politische Entscheidungen in NRW und in Münster mit den Werten des LZG nachkorrigierte Fallzahlen herangezogen. Diese Datenlage gelte als fundiert und gesichert, da fortlaufend auch rückwärtige Fälle ergänzt würden. “Die Behörden im Land- oder Stadtkreis verfügen immer über die aktuellsten Zahlen”, räumte das RKI gegenüber dem “WDR” ein.

Laut des neuen Infektionsschutzgesetzes muss die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen, damit die Beschränkungen des Bundes wie Ausgangssperre, Schließung von Geschäften und Einrichtungen etc. erfolgen können.

Am Montag meldet das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG)  und das RKI für Münster eine Sieben-Tages-Inzidenz von 106,3.


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