Münster

Parkscheibe vergessen? 30 Euro! Private Kontrolleure bitten Autofahrer zur Kasse

Immer schön innerhalb der Markieruung parken - sonst gibt's ein Knöllchen. (Foto: Miala/CC BY-SA 2.0)

Keine Parkscheibe an die Windschutzscheibe gelegt? Schon über zwei Stunden am Shoppen? Obacht: Auf vielen Supermarktparkplätzen drohen empfindliche Strafen. Private Unternehmen verteilen bei Zuwiderhandlungen Knöllchen – völlig legal.

Es ist schon ein Ärgernis. Da will man einkaufen, stellt das Auto auf dem Supermarktparkplatz ab, kommt wieder und hat ein Knöllchen unter dem Scheibenwischer kleben. Darin enthalten: Eine Forderung in Höhe von 30 Euro wegen eines Vertragsverstoßes. Das ist beispielsweise beim E-Center an der Friedrich-Ebert-Straße, aber auch bei vielen anderen Supermärkten in Münster der Fall. Wer bei besagtem E-Center keine Parkscheibe gut sichtbar hinterlegt, die Höchstparkdauer von 120 Minuten überschreitet oder außerhalb der Markierungen parkt, muss mit einem solchen Strafzettel rechnen. Am Lidl in der kleinen Friedrich-Ebert-Straße haben die Kunden 60 Minuten für ihre Einkäufe – bei Verstößen werden dann auch “nur” 15 Euro fällig.

Das Knöllchen kommt dann aber nicht von einem städtischen Mitarbeiter, denn bei den Supermarktparkplätzen handelt es sich um privaten Raum. Die Firma Park & Control stellt beim E-Center die Strafzettel aus: “Der Sinn der Parkraumüberwachung im Auftrag des Eigentümers einer Parkierungsanlage ist es, unberechtigte Parker fern zu halten und die eigentliche Bestimmung des Parkraumes sicher zu stellen, nämlich die Nutzung durch berechtigte Kunden”, heißt es auf der Website des Unternehmens. Schlechte Karten für findige Anwohner, Langzeitparker und LKW-Fahrer, die den Eignern der Parkplätze ein Dorn im Auge sind.

Das Geschäft gedeiht
Sie beauftragen Dienste wie Park & Control oder verpachten ihnen die Parkplätze. Der Blick auf die Karriersektion auf der Unternehmenswebsite legt nahe, dass das Geschäft bestens zu laufen scheint. Inzwischen tummelt sich eine Vielzahl von Anbietern auf dem Markt. Die Zahl der Halterauskünfte für private Strafzettel hat sich zwischen 2010 und 2015 auf 180.000 jährlich mehr als verdreifacht, .

Grundsätzlich ist das Vorgehen der Firmen legal: “Indem der Kunde auf einem Parkplatz, in einer Parkgarage oder in einem Parkhaus parkt, erklärt er sich automatisch mit den dort herrschenden Nutzungsbedingungen einverstanden. Das bedeutet, alleine durch das Parken kann ein Vertrag entstehen”, schreibt der Berliner Rechtsanwalt Thomas Hollweck in seinem Blog. Dafür gebe es allerdigs einige Voraussetzungen: So müsse sehr deutlich gekennzeichnet sein, dass die Nutzung des Parkplatzes an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.  Bedeutet konkret: große, gut lesbare Schilder an der Auffahrt.

Gute Karten vor Gericht
Was beim Auffahren auf den Parkplatz aus dem Auto realistischerweise wahrgenommen werden kann, steht auf einem anderen Blatt Papier. Überhaupt scheint das Geschäftsmodell der Parkraumkontrolleure auf wackeligen Füßen zu stehen. Da wäre beispielsweise die Höhe der Strafen: Hier gilt die Faustregel, dass sie maximal doppelt so hoch sein dürfen wie die von der jeweiligen Kommune verhängten Bußgelder bei ähnlichen Verstößen.

Wer seinen Strafzettel einfach nicht bezahlt und es auf einen Prozess vor Gericht ankommen lässt, hätte ebenfalls gute Karten. Das Zivilrecht nämlich kennt die Halterhaftung nicht. Also müssten die Parkwächter nachweisen, dass der Fahrzeughalter den Wagen auch auf dem Parkplatz abgestellt hat. Nur ein Foto von dem geparkten Auto reicht nicht.