Münster

Doch kein Nebenjob beim Bischof: Neu-MdL Nacke lässt Fragen offen

Der Landtagsabgeordnete Dr. Stefan Nacke. (Foto: Carsten Bender)

Hat seine Pläne für eine Nebentätigkeit beim Bischof von Essen wieder verworfen: der Landtagsabgeordnete Dr. Stefan Nacke. (Foto: Carsten Bender)

Der neue Landtagsabgeordnete Dr. Stefan Nacke verkündet in dem ersten Interview direkt nach der Wahl, dass er weiterhin für seinen kirchlichen Arbeitgeber tätig sein möchte. Jetzt macht er einen Rückzieher – und wirft damit Fragen auf.

“Der Schwerpunkt meiner Arbeit wird natürlich in Düsseldorf liegen, mit einer Viertelstelle bleibe ich allerdings auch beim Bistum Essen”, erklärte Dr. Stefan Nacke kurz nach seinem Erfolg bei der NRW-Landtagswahl im Mai der “Münsterschen Zeitung”. Eine bemerkenswerte Aussage. Nacke hatte im Wahlkampf nicht verlauten lassen, dass er im Falle eines Sieges weiterhin für seinen Arbeitgeber tätig sein wolle. Bei dem handelt es sich übrigens um den in Münster bestens bekannten, ehemaligen Weihbischof Dr. Franz-Josef Overbeck. Für den jetzigen Bischof von Essen ist er seit 2010 tätig gewesen.

Um eins klarzustellen: Es ist nicht illegal, als Abgeordneter einer Nebentätigkeit nachzugehen – es müssen nur gewisse Auflagen wie Meldepflichten erfüllt werden. Nur darf, nein muss sogar die Frage gestellt werden, wie ein solches Mandat und eine Nebentätigkeit in einem Umfang von zehn Stunden pro Woche unter einen Hut zu bringen sind. Nicht zuletzt stehen hier potentielle Interessenkonflikte im Raum. Was für das Land und seine Bürger gut ist, muss nicht immer kongruent sein mit den Interessen der katholischen Kirche und denen des Bischofs, dessen Dienstsitz praktisch gelegen ist auf der Strecke Münster – Düsseldorf. Wie werden hier Mandat und berufliche Tätigkeiten getrennt? Und warum wollte Nacke überhaupt weiterhin für die Kirche arbeiten?

Fragen über Fragen, die am Ende keiner Klärung mehr bedürfen, denn am Ende hat sich das Thema von selbst erledigt. Fast jedenfalls. Von einer Nebentätigkeit ist in dem Abgeordnetenprofil Nackes nichts zu lesen. Auf Anfrage teilte er mit: “Mir ist nach der Wahl von meinem Arbeitgeber angeboten worden, für die Dauer meines Mandats den Arbeitsvertrag ruhend zu stellen. Das habe ich gerne angenommen, um mich auf meine politischen Tätigkeiten konzentrieren zu können.”

Kritische Fragen offenbar unerwünscht
Der Großzügigkeit des Bischofs hätte es am Ende gar nicht bedurft. Nachfrage bei der Pressestelle des Landtags, die da antwortet: “Im Abgeordnetengesetz NRW (§2) ist grundsätzlich geregelt, dass Niemand gehindert werden darf, sich um ein Mandat im Landtag oder in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes zu bewerben, es zu übernehmen oder auszuüben. (…) Aus diesem Behinderungs- und Benachteiligungsverbot ist der Anspruch auf eine Urlaubsgewährung ohne Bezahlung herzuleiten.”

Hat Nacke also schlichtweg nicht von dieser Regelung gewusst? Oder sich im Vorfeld seiner Kandidatur nicht mit seinem Dienstherrn über die Vorgehensweise im Falle eines Wahlsiegs unterhalten? Wie hat seine Partei auf das Interview reagiert? Wir haben den Abgeordneten Nacke mit dem Widerspruch in seinem Statement konfrontiert und um eine nochmalige Stellungsnahme gebeten. Auch auf eine weitere Nachfrage hin (Website: “Ich freue mich von Ihnen zu hören!”) antwortete er nicht.