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Hartz IV: Jobcenter Münster kürzt bei 2,1 Prozent der Leistungsbezieher

Symbolbild Langzeitarbeitslosigkeit

Wer Termine verpasst, zumutbare Arbeit ablehnt oder Beschäftigungsmaßnahmen abbricht, kann von den Jobcentern mit Sanktionen belegt werden. Sprich: Das Amt kürzt bei Hartz IV. In Münster ist das im vergangenen Jahr bei 2,1 Prozent der Leistungsbezieher der Fall gewesen. Damit befindet sich das hiesiger Jobcenter unterhalb des bundesweiten Durchschnitts, wo teilweise deutlich höhere Sanktionsquoten zu verzeichnen sind. Wo die Ungleichbehandlung trotz einheitlicher Standards herrührt, ist indes unklar.

Wehe, es gibt Ärger mit dem Jobcenter. Wenn die Empfänger von Hartz IV nicht so wollen wie die Damen und Herren vom Amt, drohen empfindliche Strafen bis hin zur kompletten Streichung der Unterstützung. Aber nicht alle Jobcenter, einer Gemeinschaftseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der jeweiligen Kommune, verfährt nach dem gleichen Schema. Das Recherchebüro Correctiv und “BuzzFeed News” haben die Daten aller 407 Einrichtungen im Bundesgebiet für das Jahr 2016 ausgewertet. Ergebnis: Während in Rosenheim sieben Prozent aller Leistungsbezieher sanktioniert werden, sind es im Hochtaunuskreis nur 0,7.

Auch bei der Höhe der Sanktionen sind deutliche Unterschiede zu verzeichnen. In NRW kürzt das Jobcenter im Rhein-Erft-Kreis mit durchschnittlich 137 Euro am stärksten. Schlusslicht ist Lippe mit 73 Euro, während Münster mit 90 Euro auch hier im unteren Bereich rangiert. Der Regelsatz beträgt maximal 409 Euro.

Fraglich ist vor allem, warum so eine große Bandbreite bei den Saktionen zu sehen ist. Eigentlich haben die Jobcenter-Mitarbeiter nur einen begrenzten Handlungsspielraum, denn es ist recht genau vorgegeben, welches Fehlverhalten wie zu bestrafen ist. Wird ein Termin beim Amt etwa ohne triftigen Grund verpasst, werden für drei Monate zehn Prozent gekürzt. Wer eine nach Jobcenter-Lesart zumutbare Arbeit ablehnt oder eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht, bekommt eine Minderung in Höhe von 30 Prozent aufgebrummt. Arbeitslosen unter 25 wird nach der zweiten Sanktion alles gestrichen – von der Wohnung bis zum Essen.

Rätselraten über die Ursachen
Über die Gründe für diese Diskrepanzen wird dementsprechend gerätselt. Während das Arbeitsministerium gegenüber Correctiv und “BuzzFeed News” zur Begründung “vielfältige Ursachen” ausmachte, führte die Bundesagentur für Arbeit ebenso wie das Ministerium die unterschiedliche Lage auf dem jeweiligen Arbeitsmarkt an. Inwieweit dies pauschal plausibel ist, darf bezweifelt werden, denn die wirtschaftliche Situation ist in Rosenheim wie in Münster ähnlich gut.

Tatsächlich dürften soziografische Faktoren und am Ende doch die Jobcenter-Mitarbeiter selbst einen entscheidenden Einfluss haben. Hierzu hieß es bereits 2013 auf eine Kleine Anfrage der Grünen vom rheinland-pfälzischen Arbeitsministerium: “Persönliche Einstellungen und Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern können ebenfalls die Sanktionswahrscheinlichkeit beeinflussen.”