Rathaus

Afd-Ratsgruppe: Schiller stellte sich selbst ein – aber durfte er das?

Martin Schiller steht innerparteilich unter Druck.

Stellte sich selbst bei der Afd-Ratsgruppe ein – nur durfte er das überhaupt? Ratsherr Martin Schiller, hier nach seiner Verurteilung wegen Körperverletzung im letzten Jahr.

Neuigkeiten in der Affäre um Zahlungen der Afd-Ratsgruppe an ihren Sprecher Martin Schiller. Der Ratsherr erklärte nun, welche Leistungen er für sein Gehalt erbracht haben will – und offenbarte zugleich, dass er sich selbst als Mitarbeiter einstellte. Damit könnte der Anstellungsvertrag nichtig sein.

Martin Schiller hat monatlich 1190 Euro Gehalt von der Afd-Ratsgruppe erhalten, deren Sprecher er höchststelbst war. Das an sich ist zulässig – unter einer entscheidenden Bedingung. Schiller muss Leistungen erbringen, die über sein Mandat als Ratsherr hinausgehen, denn dieses ist bereits mit der entsprechenden Aufwandsentschädigung abgegolten. Genau dies sei nicht der Fall gewesen, heißt es in einer anonymen Strafanzeige, in der Schiller Betrug und die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung vorgeworfen werden.

Postbearbeitung für die Afd-Ratsgruppe

“Die Arbeitsverhältnisse wurden geschlossen, da in beiden Fällen der Arbeitsumfang erheblich über dem lag, was mit der Aufwandsentschädigung vergütet wurde”, erklärte Schiller nun in einer schriftlichen Stellungnahme. Auf unsere Anfrage hin hatte er sich in der vergangenen Woche nicht dazu äußern wollen. Zu seinen “weit über der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder liegenden Tätigkeiten” listet Schiller nun auf:

  • Pressearbeit
  • Abrechnungen und Kommunikation mit der Stadtverwaltung
  • Koordinierung Lohnbuchhaltung mit dem Büroservice und Lohnzahlungen
  • Überweisung und Kontrolle aller eingehenden Rechnungen, Kontoführung, Überweisungen
  • verantwortlich für Einkauf, Bestellungen und Inventar der Ratsgruppe
  • Abschluss und Verhandlungen aller Verträge
  • Beauftragung und Kontrolle aller Handwerksarbeiten im Zusammenhang mit dem Ratsbüro
  • Postbearbeitung
  • Homepage-Betreuung ( https://afd-rat-ms.de/)
  • Kontakt zu den Bürgern
  • Kontrolle, Einreichung und Verantwortung aller gemeinsam gestellten Anträge Schiller /Mol
  • Alleinverantwortung und Durchführung der Liquidation der Ratsgruppe am Ende der Wahlperiode.

Hierfür seien 70 Stunden im Monat angesetzt gewesen. Eine Präsenzpflicht in dem Afd-Büro an der Leostraße habe nicht bestanden.

Arbeitsvertrag nichtig?

Schiller hatte uns zusammen mit der Stellungnahme auch die nicht unterschriebene Kopie seines vom 29.09.2018 datierten Arbeitsvertrags zugeschickt. Diesen Kontrakt schloss die Afd-Ratsgruppe, vertreten durch Martin Schiller, mit eben jenem. Hierbei ist fraglich, inwieweit der Vertrag überhaupt gültig ist. § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt nämlich, dass ein solches “Insichgeschäft” nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Der Münsteraner Anwalt Wilhelm Achelpöhler erklärte auf Twitter, dass zwei Mitglieder einer Gruppe (A und B) dem einen (A) zugestehen könnten, einen solchen  vertrag mit sich selbst und auch mit B abzuschließen.

In der Strafanzeige aus der letzten Woche führen die Autoren auch diesen Punkt an und erklären, dass der Vertrag “nichtig” sei.

Schiller sagte hierzu, dass das für die Ratsgruppe tätige Service-Büro die Arbeitsverträge geprüft habe: “Es gab keine Beanstandungen.”


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