Klartext

Tanzverbot am Karfreitag: Fight for our Right to party

Eigentlich überholt: das Tanzverbot am Karfreitag.

Alle Jahre wieder kommt der Osterhase – und mit ihm dieses unsägliche Konstrukt des Tanzverbots am Karfreitag. Das ist nicht nur ein Anachronismus, sondern ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Eine Polemik. Halleluja!

Bewohner dieser Republik aufgepasst: Gründonnerstag punkt 18 Uhr werden die Bürgersteige in NRW hochgeklappt. Bis knapp unter die Kinnlade und Karsamstag um sechs Uhr morgens. So steht‘s im Gesetz, denn Karfreitag ist wie der Volkstrauertag, Allerheiligen und Totensonntag ein „stiller Feiertag“. Dann darf nicht nur nicht in der Öffentlichkeit getanzt werden. Alle „nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen“ sind dann ebenso untersagt wie Wochenmärkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, Zirkusaufführungen und Volksfeste. Sogar die Bundesliga muss ihre Spiele verschieben. Gleiches gilt für Wohnungsumzüge.

Ganz schön viel Verbot für einen freiheitsliebenden Menschen wie mich. Ich erinnere hier an unser Grundgesetz, in dem es ziemlich weit oben in Artikel 2 Absatz 1 heißt: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Wie mein lieber, während des Nationalsozialismus sozialisierter Opa mir zu seinen Lebzeiten noch mitgab: „Die eigene Freiheit hört da auf, wo die des Anderen eingeschränkt wird.“ Und das ist hier doch der Fall! Durch das rechtliche Konzept der stillen Feiertage würden tatsächlich „Menschen, die sich an diesen Tagen laut vergnügen wollen, in ihrer Freiheit eingeschränkt“, sagte der Jurist Prof. Dr. Fabian Wittreck vom Exzellenzcluster Religion und Politik der Uni Münster just dem „Humanistischen Pressedienst“.

Andere Sitten
Also, dann ist die Sache doch so klar wie ein Weinglas nach ner Ladung Pril: Wenn ich in einem Klub tanze, dann verletze ich vielleicht die Gesetze der Ästhetik, aber ja wohl nicht die Rechte anderer, verstoße nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder irgendein Sittengesetz. Die Hose wollte ich auf der Tanzfläche schon anlassen und keine sexuelle Dienstleistungen (zumindest nicht gegen Entgelt) oder Kredite zu überhöhten Zinsen anbieten.

Aber kommen wir nochmal zum Hintergrund des Ganzen: Karfreitag gedenken die Christen dem Jesus, der angeblich vor knapp 2000 Jahren grausam hingerichtet wurde. Nur ist das mit den Christen so eine Sache: Ihr Marktanteil schrumpft stark und liegt inzwischen unter 60 Prozent. Wenn man mal davon ausgeht, dass praktizierende Christen auch sonntags in die Kirch gehen, dann sieht es noch düsterer aus. Die Evangelische Kirche im Rheinland etwa vermeldete für 2015, dass sich im Schnitt nur knapp drei Prozent der Gemeindemitglieder am Wochenende im Tempel blicken lassen (Karfreitag selbst ist es nicht besser). Und jetzt erzählt mir keinen, das würd‘ woanders in der Republik oder bei den Katholiken großartig anders aussehen.

Die Front bröckelt
Immerhin, hört hört, es tut sich was. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte-und Gemeindebund, spricht sich in der „NOZ“ dafür aus, eine „größere Anpassung an die gesellschaftliche Realität“ vorzunehmen. Es sei kaum nachzuvollziehen, dass das Tanzen verboten, Musik aber erlaubt sei. Genau! Man könnte ja auch in eine Spielothek oder einen Puff gehen. Oder in ein Schwimmbad. Alles erlaubt. Nur abzappeln nicht.

Und dann müssen wir da noch einmal den Bogen in größere Dimensionen schlagen. Wenn wir den staatlichen Kotau vor den Kirchen mit ihrem erodierenden Fundament in der Bevölkerung beim Karfreitag beenden, könnten wir uns noch ganz anderen Themen widmen. Zum Beispiel der kirchlichen Paralleljustiz mit einem eigenen Arbeitsrecht, das Menschen jenseits der heterosexuellen Norm systematisch ausgrenzt und diskriminiert. Und das auch in Einrichtungen, auf denen der Stempel Kirche prangt, aber zum Großteil Staatsknete drin ist? Hallo? Leben wir in 2017?

Aber gut. Fangen wir mal mit dem Tanzverbot an. Fight for our Right to party! Und frohe Ostern;-)