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Martin Schiller: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Afd-Ratsherrn

Stellte sich selbst bei der Afd-Ratsgruppe ein - nur durfte er das überhaupt? Ratsherr Martin Schiller, hier nach seiner Verurteilung wegen Körperverletzung im letzten Jahr.

Afd-Ratsherr Martin Schiller, hier nach seiner Verurteilung wegen Körperverletzung im letzten Jahr.

Neuer Ärger für Martin Schiller: Die Staatsanwaltschaft Münster hat Ermittlungen gegen den Unternehmer aufgenommen, der für die Afd im Stadtrat sitzt. Dabei geht es um die Verwendung von städtischen Zuschüssen für die Ratsgruppe.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Einleitung der Ermittlungen auf Anfrage bestätigt.

Martin Schiller erklärte, dass er dem Verfahren “gelassen” entgegen sehe. Es handele sich dabei um eine “Schmutzkampagne” gegen sein Person, die vermutlich von innerparteilichen Widersachern initiiert sei.

Vor vier Wochen hatte eine unbekannte Gruppierung Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Eine Kopie des Dokuments ging ebenfalls unserer Redaktion zu. Titel: “Die kritischen JuristInnen aus Münster informieren”.

Die Vorwürfe: Der Afd-Ratsherr habe ein monatliches Gehalt von der Ratsgruppe erhalten, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Außerdem soll er die Stadtverwaltung an Eides statt über die Verwendung der Gelder getäuscht haben.

Ein solches Schreiben ging auch an die Stadtverwaltung, die daraufhin ebenfalls eine Prüfung einleitete. Mit welchem Ergebnis, wollte die Pressestelle mit Verweis auf das “laufende Verfahren” nicht sagen. Gleiches gilt für die Frage, ob die Stadt ihrerseits Strafanzeige gestellt hat oder plant, dies zu tun.

Martin Schiller weist Vorwürfe zurück

Darum geht es: Nach uns vorliegenden Unterlagen hat Schiller im Jahr 2019 monatlich knapp 1200 Euro aus der Kasse der seinerzeit noch existierenden Ratsgruppe erhalten. Dieses Geld bekam er zusätzlich zu seiner Aufwandsentschädigung als Ratsherr, was grundsätzlich legal ist. Ratsgruppen erhalten in Münster jährlich rund 79.000 Euro für ihre Arbeit. Damit sollen sie unter anderem Kosten für Personal und Räumlichkeiten decken.

Problematisch hingegen werde es, wenn keine über das Mandat hinausgehenden Leistungen erbracht werden, argumentieren die Verfasser der Strafanzeige. Eine simple “Aufstockung” der Aufwandsentschädigung ist nicht zulässig.

Schiller wies diese Anschuldigungen zurück und erklärte, dass er sehr wohl eine Gegenleistung für das Salär erbracht habe.


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