Münster

Parken auf dem Gehweg? Kein Problem, die Stadt drückt beide Augen zu!

Die Stadt toleriert das Gehwegparken unter bestimmten Umständen.r bestimmten Voraussetzungen.

Autos, Fahrräder, Fußgänger: Alle müssen sich den öffentlichen Raum teilen – und der ist in Münster bekanntlich knapp. Die Stadt greift mitunter zu unorthodoxen Methoden, um dem Chaos Einhalt zu gebieten. So wird das Parken auf dem Gehweg außerhalb des Promenadenrings unter bestimmten Umständen toleriert. Diese Praxis sorgt für Kritik.

Gute Nachrichten für Münsters Autofahrer: Wer auf dem Gehweg parkt, muss kein Knöllchen befürchten – wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. “Außerhalb des Promenadenrings wird das nur toleriert, wenn auf dem Gehweg eine Restbreite von einem Meter verbleibt”, bestätigt Hendrik Weihermann, Fachstellenleiter des städtischen Service- und Ordnungsdienstes. An Ausfallstraßen und in der Nähe von sozialen Einrichtungen wie Schulen und Altenheimen gilt diese Regelung beispielsweise nicht. Nicht zuletzt dürfe das geparkte Auto keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern.

Die von der Amtsleitung vorgegebene Regelung existiert nach Angabe von Weihermann bereits seit rund 20 Jahren. Mit ihr verhielt es sich lange Zeit ein wenig wie mit dem Monster von Loch Ness: Viele haben davon gehört, aber niemand hat es jemals mit eigenen Augen  gesehen. Bis jetzt jedenfalls. Laut Weihermann bewegt sich die Stadt innerhalb des vorgegebenen Rechtsrahmens. Dabei beruft er auf das Opportunitätsprinzip, nach dem gegebenenfalls im eigenen Ermessen entschieden werden kann.

Andererseits: “Die Straßenverkehrsordnung sagt nicht, dass das verboten ist”, betont er. Nicht explizit verboten, also erlaubt? Diese Auslegung ist umstritten. Tatsächlich heißt es in §12 Absatz 4 lediglich: “Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.”

Aber handelt die Verwaltung letztlich nur pragmatisch? Werden die zusätzlichen Gehweg-Parkplätze im Kreuzviertel und anderswo in Zentrumsnähe so dringend gebraucht? “Wir haben in diesen Bereichen einen hohen Parkdruck”, gibt Weihermann zu bedenken. Die Blechlawine, so das Schreckensszenario, könnte Münster überrollen. “Wenn wir das Gehwegparken untersagen würden, hätten wir ein Problem.”

Mehr Kontrollen gefordert
Naturgemäß ähnlich sieht das Wolfgang Husch vom Automobil-Club Münster im ADAC. Die Bedingungen aber müssten stimmen: “Sofern für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer genügend Platz bleibt, ist dies auf Grund des bestehenden Parkdrucks in manchen Vierteln durchaus sinnvoll.” Und es solle deutlich gemacht werden, wo die Stadt das Gehwegparken toleriert, um Strafen zu vermeiden.

“Das ist nicht nur schwarz-weiß”, gibt Weihermann zu bedenken. Auf einem vier Meter breiten Gehweg in Kinderhaus sei doch auch Platz für ein Auto. Aber wie sieht es am Cheruskerring und anderen Innenstadtrandlagen aus? Wo fängt eine Behinderung an und wie viel Raum lässt der vorgegebene Ein-Meter-Korridor wirklich? Schon Eltern mit Kinderwagen werden hier mitunter vor Probleme gestellt. Andreas Bittner, Vorsitzender des Münsteraner ADFC-Ablegers, sieht zudem die Sicherheit beeinträchtigt: “Die durch die parkenden Autos fehlende Sichtbeziehung der Verkehrsteilnehmer untereinander ist die größte Gefahr.”

Aus der Politik kommen nicht zuletzt deswegen kritische Töne: “Wir erwarten uns mehr Kontrollen durch das Ordnungsamt, zumal das Parken auf den Gehwegen eigentlich verboten ist”, fordert Grünen-Ratsherr Carsten Peters. Grundsätzlich brauche es mehr Raum für Fußgänger und den Radverkehr: “Und dieser Raum muss geschützt werden.”

  1. […] So ein Verhalten behindert und gefährdet die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wer mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator, radfahrenden Kindern auf dem Gehweg oder schlicht als normaler Fußgänger unterwegs ist, kann ein Lied davon singen. Hier wird das Problem eines Einzenen („Aber hier war nix frei“) zum Problem und einer Gefahr für Viele. Viel zu häufig schauen dabei die Ordnungsbehörden weg oder dulden das Falschparken sogar. […]

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